Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Hofmann Innenausbau-Oberflächentechnik GmbH schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (Stand 13.04.2026)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über den Verkauf von Möbeln, die Herstellung individueller Einrichtungen sowie die Erbringung handwerklicher Leistungen, insbesondere im Bereich Bautischlerarbeiten und Innenausbau. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§2 Bauleistungen und Geltung der VOB/B
Bei sämtlichen Bauleistungen, insbesondere Bautischlerarbeiten und Leistungen im Innenausbau einschließlich Montage, gilt die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
Wird der Auftrag durch einen privaten Kunden erteilt, so wird die VOB/B nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden der vollständige Text der VOB/B vor Vertragsschluss ausgehändigt wurde.
§3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung, Lieferung und Instandsetzung von Möbeln und sonstigen Einrichtungen sowie die Erbringung sonstiger handwerklicher Leistungen. Hierzu zählen insbesondere Maßanfertigungen, individuelle Möbel, Planungs- und Beratungsleistungen sowie – sofern vereinbart – Lieferung und Montage. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer individuellen Vereinbarung.
§4 Vertragsschluss
Alle Angebote des Anbieters sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Weicht der Auftrag des Kunden vom Angebot oder Kostenanschlag des Anbieters ab, kommt ein Vertrag erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter zustande. Der Vertrag kann außerdem durch den Beginn der Arbeiten oder durch Lieferung der Ware zustande kommen.
§5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmern gelten sie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sowie eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§6 Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, rechtmäßiger Streiks, unverschuldeten Unvermögens des Anbieters oder seiner Lieferanten oder aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, verlängert sich die vereinbarte Frist angemessen um die Dauer der Behinderung.
§7 Maßanfertigungen
Bei Maßanfertigungen handelt es sich um individuell nach Kundenvorgaben hergestellte Waren. Änderungen nach Vertragsschluss sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht.
§8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere hat er korrekte Maßangaben zu liefern, den Zugang zu den Räumlichkeiten sicherzustellen und geeignete Arbeitsbedingungen zu schaffen. Mehrkosten, die durch unrichtige Angaben oder unzureichende Vorbereitung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§9 Abnahme
Soweit eine förmliche Abnahme vertraglich vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Kunde zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. In diesem Fall gilt die Leistung zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung als abgenommen.
Unabhängig davon gilt eine Leistung auch dann als abgenommen, wenn sie vom Kunden genutzt wird oder innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.
§10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Für Unternehmer kann die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate begrenzt sein.
§11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§12 Kündigung und pauschalisierter Schadensersatz
Kündigt der Kunde den Werkvertrag vor Beginn der Bauausführung, ist der Anbieter berechtigt, pauschal 20 % der vereinbarten Auftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§13 Technische Hinweise und Wartung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Lebensdauer der gelieferten Leistungen regelmäßige Wartungsarbeiten erforderlich sind. Insbesondere sind Beschläge und bewegliche Teile zu prüfen und gegebenenfalls zu ölen oder zu fetten.
Oberflächen im Außenbereich, wie beispielsweise Fenster, sind abhängig von Witterungseinflüssen regelmäßig nachzubehandeln. Diese Wartungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne dass hieraus Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter entstehen.
Zudem bleiben geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Maßen, Farben und Strukturen vorbehalten, insbesondere bei Naturmaterialien wie Massivholz oder Furnieren.
§14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich anzuzeigen und auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Im Geschäftsverkehr ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern; die hieraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Anbieter abgetreten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware.
Werden die Gegenstände in Grundstücke eingebaut, tritt der Kunde bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen an den Anbieter ab. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, eine Demontage zu ermöglichen, sofern dies ohne wesentliche Beschädigung möglich ist.
§15 Urheberrechte und Unterlagen
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Anbieter sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung weder verwendet, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichtbeauftragung unverzüglich zurückzugeben.
§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.
§17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 13.04.2026